Entlastungsleistungen
Entlastungsleistungen – wir bringen Sie sicher ans Ziel
Über die Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI können Pflegebedürftige bestimmte Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen. Dazu können unter anderem auch Fahrten und Begleitungen im Alltag gehören, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wir unterstützen Sie dabei und übernehmen Fahrten beispielsweise zu:
- Arzt- und Facharztterminen
- Physiotherapie, Ergotherapie oder anderen Behandlungen
- Apotheken und Sanitätshäusern
- Einkäufen und Besorgungen des täglichen Bedarfs
- Friseur- oder Fußpflegeterminen
- Behördengängen und wichtigen Terminen
- Friedhofsbesuchen
- sozialen Aktivitäten und Treffen mit Familie oder Freunden
- Veranstaltungen oder anderen Terminen im Alltag
Mehr Unterstützung im Alltag
Gerade wenn das selbstständige Erledigen von Wegen schwerer fällt, kann eine zuverlässige Fahrmöglichkeit eine wichtige Unterstützung sein. Wir holen Sie zu Hause ab und bringen Sie sicher zu Ihrem gewünschten Ziel.
Abrechnung über Entlastungsleistungen
Ob und in welchem Umfang eine Fahrt über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden kann, hängt von den persönlichen Voraussetzungen und den geltenden Regelungen der Pflegekasse ab.
Wir beraten Sie gerne dazu und klären gemeinsam mit Ihnen, welche Möglichkeiten für Ihre Fahrt bestehen.
Sie haben Fragen zu den Entlastungsleistungen oder möchten eine Fahrt vereinbaren?
Unser Team hilft Ihnen gerne weiter:
Fahrdienst Jacob
📞 03431 7296282
✉️ mail_at_fahrdienst-jacob.de
